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OLG Stuttgart, 18.02.2008 - 10 W 46/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prüfung der Bedürftigkeit im Rahmen der Prozeßkostenhilfe: Zumutbarkeit des Einsatzes der Vermögenswerte aus einer ungekündigten Kapitallebensversicherung zur Finanzierung der Prozeßkosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe einer Person mit zwei Lebensversicherungen; Zumutbarkeit des Einsatzes des Rückkaufwertes zweier Lebensversicherung zur Prozessfinanzierung; Einrichtung eines Policendarlehens zur ...
- Judicialis
ZPO § 115 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 115 Abs. 3
Keine Prozesskostenhilfe ohne Raten bei Inhaberschaft von zwei Lebensversicherungen mit einem Rückkaufswert von zumindest 35.000 Euro - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 23.03.2007 - 4 O 2/07
- OLG Stuttgart, 18.02.2008 - 10 W 46/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 1355
- FamRZ 2009, 136
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 09.01.2007 - 18 WF 298/06
Fehlende Bedürftigkeit für PKH-Bewilligung bei Vermögen aus kapitalbildender …
Auszug aus OLG Stuttgart, 18.02.2008 - 10 W 46/07
Dessen Rückzahlung wird erst im Zeitpunkt der Auszahlung der Lebensversicherung fällig, dem Kläger verbleibt allein die ihm zumutbare Zinsbelastung (zu ähnlichen Fällen OLG Stuttgart, OLGReport 2007, 1036 und 1038).